Was ist eine AGH-Maßnahme?
AGH ist die Abkürzung für Arbeitsgelegenheit.
Es handelt sich hierbei um eine bundesweite Maßnahme der Agentur für Arbeit.
Welches Ziel hat die AGH-Maßnahme?
Ziel soll es seines volljährigen Menschen ohne Arbeit und mit erhöhtem Anleitungs- und Begleitungsbedarf auf die (soziale) Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Im Rahmen der AGH-Maßnahme soll dabei das Potential, sowie die Stärken und Kompetenzen der Teilnehmer*innen erprobt und gestärkt werden, sodass die Beschäftigungsfähigkeit erhalten bzw. wiedererlangt und Integrationsfortschritte erzielt werden können.
Welche Aufgabe haben die Mitarbeiter*innen des Brücke Siegen e.V.?
Im Rahmen der AGH-Maßnahme werden die Teilnehmer*innen pädagogisch und ressourcenorientiert von MitarbeiterInnen des BRÜCKE Siegen e.V. begleitet, um diese in ihrer Lebens- und Arbeitswelt stabilisieren zu können und auf die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarkts vorzubereiten. Einmal im Monat findet ein Gruppenangebot für Teilnehmer*innen in den Räumlichkeiten des BRÜCKE Siegen e.V. statt, um berufsbezogene Themen mit den Teilnehmer*innen zu erarbeiteten und ihnen einen Raum zum Austausch bieten zu können.
Wer kommt für die AGH-Maßnahme in Frage?
Die Maßnahme richtet sich an alle volljährigen Menschen, die ohne Arbeit sind, sich im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Siegen-Wittgenstein befinden, Anspruch auf Bürgergeld haben und aufgrund bestehender Vermittlungshemmnisse wie z.B.
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gesundheitliche Einschränkungen
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Suchtproblematiken
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fehlender Schulabschluss/Ausbildung
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fehlende Berufserfahrung
seit längerer Zeit nicht mehr am ersten Arbeitsmarkt tätig waren.
Das Angebot nimmt dabei Rücksicht auf alleinerziehende Elternteile, die aufgrund der Kinderfürsorge nur einen begrenzten Zeitrahmen zur Verfügung haben.