Psychosoziale Prozessbegleitung PSPB
Ablauf und Maßnahmen PSPB
Die erforderlichen Maßnahmen bei der PSPB sind abgestimmt auf die individuelle Lebenslage der Betroffenen und den Verfahrensstand.
Im Wesentlichen bestehen die Arbeitsschritte aus Erstgespräch und weiteren notwendigen Gesprächen, Prozessvorbereitung, Prozessbegleitung und Prozessnachbereitung.
Inhalte können u.a. sein:
- Informationsvermittlung über formalen Ablauf des Verfahrens (Ermittlungs- und Strafverfahren)
- Rolle aller am Prozess beteiligten Personen im Strafverfahren
- Rechte und Pflichten von ZeugInnen
- Stabilisierungstechniken, Bewältigungsstrategien
- Vorbereitung auf den Prozess / die Hauptverhandlung
- Erklärung juristischer Fachbegriffe (altersgemäß)
- Ablauf und Bedeutung von Gutachten
- Begleitung zu Terminen oder richterlicher Vernehmung
- Besuch des vorgesehenen Gerichtsaals, nach Möglichkeit Kennenlernen des Vorsitzenden
- Umgang mit evtl. anwesender Presse
- Prozessbegleitung im Hauptverfahren / Gerichtsverhandlung
- Prozessnachbereitung hinsichtlich der Bedeutung des Urteils, der Rechtsmittel, Auskunftsrecht, Vollzugslockerungen und Haftentlassung und aller auftretenden Fragen
- u.v.m.
Grundlage unserer Arbeit in der PSPB sind die Qualitätsstandards des Bundesverbandes Psychosoziale Prozessbegleitung.
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