Sozialdienstvermittlung für Erwachsene
Ablauf
- Zuweisung des Falles durch die Justiz (Staatsanwaltschaft oder Gericht) durch Beschluss oder Auflage
- Parallel dazu bekommt auch der/die Proband/in einen Brief von der Justiz, sich innerhalb einer gesetzten Frist bei BRÜCKE Siegen e.V. zu Vermittlung der Arbeitsstunden zu melden
- Kontaktaufnahme und Einladung des Probanden durch den BRÜCKE Siegen e.V., oder Besuch des Probanden vorab
- Vermittlung des Klienten in eine für ihn geeignete gemeinnützige Einrichtung und Kontaktaufnahme mit der Einrichtung
- Spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten, sowie Wohnortnähe, können bei der Vermittlung berücksichtigt werden. Auch die Verurteilten können sich an der Einsatzstellensuche einer gemeinnützigen Einrichtung beteiligen
- Überwachung und Kontrolle der Regelmäßigkeit während der Arbeitsauflagenerfüllung
- Überprüfung der Maßnahme und damit verbunden Austausch mit der Einsatzstelle (bei Nichteinhaltung von Vereinbarungen, Regeln o.ä. Gespräch mit Proband/in und ggf. Sachstand an die Justizbehörde
- Nach ca. 3 Wochen Sachstand als vorläufige Mitteilung an die StA
- Je nach Sachlage Kontakt zu Bewährungshelfern, Trägern von Qualifizierungsmaßnahmen, Jobcenter etc..
- Nach Erledigung der Arbeitsauflage Bestätigung der Stundenableistung an die Justiz
Gerne können sich Institutionen, die gemeinnützige Arbeiten anzubieten haben, oder als Einsatzstelle in Frage kommen, bei uns melden: info@bruecke-siegen.de oder 0271 20944.
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