Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) für Jugendliche und Erwachsene (Mediation in Strafsachen)
„Eine Straftat ist eine Verletzung von Menschen und Beziehungen und auch ein sozialer Konflikt und nicht nur eine bloße Verletzung des Rechts und der staatlichen Ordnung“
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein außergerichtliches Verfahren zur Konfliktbewältigung zwischen den Beteiligten einer Straftat (tatverantwortliche und tatbetroffene Personen) und wird durch eine neutrale, unabhängige Person (Mediator/Mediatorin) durchgeführt.
Zumeist erfolgt die Beauftragung/Veranlassung durch die Staatsanwaltschaft, das Gericht oder die Jugendhilfe im Strafverfahren. Die Beteiligten können sich auch eigeninitiativ an die Konfliktschlichtungsstelle wenden.
Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann nur durchgeführt werden, wenn alle Beteiligten freiwillig mitmachen.
Ziele?
Der Täter-Opfer-Ausgleich dient dem Zweck, den mit einer Straftat verbundenen Konflikt zu bearbeiten und die negativen Folgen der Tatbetroffenen, durch Wiedergutmachung, Verantwortungsübernahme und Normverdeutlichung bei den Tatverantwortlichen zu reduzieren. Der Rechtsfrieden und der soziale Frieden sollen mit Hilfe einer eigenverantwortlichen und einvernehmlichen Regelung wiederhergestellt, sowie Konfliktfolgen und Folgekonflikte vermieden oder vermindert werden.
Vorteile für die tatbetroffene Person:
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Einnahme einer aktiven Position durch Mitbestimmung
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Ausdruck von Gefühlen wie Angst, Wut und Verärgerung und Verarbeitung des Erlebten
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Einbringen eigener Wünsche und Vorstellungen zu einer Wiedergutmachung und Verhaltensvereinbarungen
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schnelle, unbürokratische Wiedergutmachung ohne ein zeit -und kostenaufwendiges Zivilverfahren
Vorteile für die tatverantwortliche Person:
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Aktive Mitwirkung an einer Konfliktlösung und Einbringen eigener Vorschläge
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Übernahme von Verantwortung für die Tat und deren Folgen, Eingehen auf die tatbetroffene Person
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Möglichkeit zu Entschuldigung und/ oder Wiedergutmachung der Tatfolgen
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Schilderung der Hintergründe für das Verhalten
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Strafmildernde Berücksichtigung
Wie?
Die Kontaktaufnahme zu den Beteiligten erfolgt meistens durch die Konfliktschlichtungsstelle, nachdem der Auftrag zur Durchführung eines TOA von der Staatsanwaltschaft, dem Gericht oder der Jugendhilfe im Strafverfahren vorliegt. Die Beteiligten können sich auch eigeninitiativ an unsere Fachstelle wenden.
Getrennte Informationsgespräche
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Ausführliche Information zu Ablauf und Möglichkeiten des TOA
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Schilderung der jeweiligen Sichtweise/ Wahrnehmung des Konflikts
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Besprechen der Wünsche und Vorschläge zu einer Wiedergutmachung
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Klärung der Bereitschaft zu Verantwortungsübernahme
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Klärung der Bereitschaft zu Teilnahme am TOA
Gemeinsames (moderiertes) Ausgleichsgespräch
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Gespräch über zugrunde liegenden Konflikt oder Vorfall aus Sicht der Konfliktparteien
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Schilderung von Gefühlen, Bedürfnissen und Erwartungen
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Erörterung von Lösungsvorschlägen
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Fixierung der Vermittlungsergebnisse in schriftlicher Vereinbarung
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Vereinbarungsüberprüfung
Benachrichtigung der beteiligten Stellen
Bei Beendigung des TOA-Verfahrens werden die beteiligten Stellen, die Staatsanwaltschaft, das Gericht oder die Jugendhilfe im Strafverfahren über das Ergebnis des TOA informiert. Die Staatsanwaltschaft entscheidet sodann, ob das Verfahren noch vorgerichtlich ggf. mit Zustimmung des zuständigen Gerichts eingestellt wird oder aber ob trotzdem Anklage erhoben und der TOA im Prozess dann später strafmildernd berücksichtigt werden soll. Je nach Delikt ist es regelmäßig so, dass im Erwachsenen- und auch im Jugendbereich die Staatsanwaltschaft das Verfahren zunächst vorläufig einstellt (Hinweis zu den gesetzlichen Grundlagen) mit der Auflage, dass der TOA umgesetzt werden soll. Wenn dies dann geschieht, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren später endgültig ein.